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GEFÄHRDUNGSBEUTEILUNG HOMEOFFICE

Wenn Sie ganz oder zeitweise von zu Hause aus arbeiten, müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Homeoffice erstellen – zumindest dann, wenn Sie als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin angestellt sind. Dann nämlich ist Ihr Arbeitgeber nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Homeoffice.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie schnell und einfach eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Homeoffice erstellen können. Als Arbeitgeber erhalten Sie Tipps, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen für alle Ihre Beschäftigten im Homeoffice erstellen und die Beseitigung potenzieller Gefährdungen kontrollieren können.

VORTEILE ARBEITNEHMER

Wenn Sie aus dem Homeoffice oder von einem mobilen Arbeitsplatz aus arbeiten, vermischen sich berufliche und private Tätigkeiten. Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice bezieht sich ausschließlich auf die beruflichen Tätigkeiten. Denn Sie unterliegen – egal wo Sie arbeiten – der Fürsorge Ihres Arbeitgebers, was unter anderem versicherungsrechtliche Konsequenzen hat.

So sind Sie z. B. während der Ausübung Ihrer Tätigkeit im Homeoffice gegen gesundheitliche Schäden absichert, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen. Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei gesundheitlichen Folgen wie Rückenschäden können von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Ihr Homeoffice nachweisen können. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen möglicherweise eine Mitverantwortung gegeben.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice liegt im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Sie senken damit das Risiko einer Mithaftung beziehungsweise beseitigen es gänzlich.

VORTEILE ARBEITGEBER

Als Arbeitsgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze Ihrer Beschäftigten durchzuführen. Dies wird in §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. In einem Großraumbüro ist dies noch verhältnismäßig einfach. Es genügt eine einzige Gefährdungsbeurteilung, weil die Arbeitsplätze in der Regel miteinander vergleichbar sind

Im Homeoffice Ihrer Beschäftigten ist das anders. Jeder Arbeitsplatz ist individuell, an jedem Arbeitsplatz bestehen individuelle Risiken. Sie stehen als Arbeitgeber vor der Herausforderung, die Arbeitssicherheit aller Ihrer Beschäftigten im Homeoffice in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu analysieren, Gefährdungen zu erkennen und Maßnahmen zu erarbeiten, um diese zu beseitigen beziehungsweise zu mindern.

Dies stellt Arbeitgeber vor eine fast unlösbare Aufgabe. Theoretisch müssten Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in das Homeoffice aller Ihrer Beschäftigten schicken. Dies ist mit sehr hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Zudem hätten Sie weitere wichtige Aspekte wie das Thema Datenschutz, Informationssicherheit oder allgemeine Haftungsfragen (z.B. Beschädigung eines PCs im Eigentum des Arbeitgebers) noch gar nicht überprüft.

Hier hilft der Homeoffice Sicherheitscheck, der eine umfassende Risikoanalyse aller Gefährdungen und Sicherheitsrisiken vornimmt, notwenige umzusetzende Maßnahmen vorschlägt und hilft, diese umzusetzen.