Ja. Im Bereich der Arbeitssicherheit haben wir uns streng an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und der Berufsgenossenschaften zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung orientiert. Sie erbringen damit den Nachweis, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. Zu einer Gefährdungsbeurteilung gehört jedoch auch, dass Sie erkannte Gefährdungen durch Maßnahmen beseitigen oder minimieren. Dies können Sie entweder in eigener Verantwortung tun oder dafür die weiterführenden Funktionen der Software der Innolytics AG nutzen: Ihre Beschäftigten übertragen die erkannten Sicherheitsrisiken in einen Arbeitsprozess. Als Arbeitgeber können Sie Verantwortlichkeiten für die Umsetzung definieren, Zeitpunkte vergeben und haben ständig einen Überblick über den Stand der umgesetzten Maßnahmen. Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft können Sie mit einem Klick die Umsetzung der Maßnahmen nachweisen.